Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Geltungsbereich
Die Luralux GmbH, Salzburg („Luralux“) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.
02. Angebote und Aufträge
Sämtliche Angebote von Luralux sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit des Auftrages, für Übertragungsfehler oder Verständnisabweichungen haftet der Besteller. Vertragsgrundlage ist die Auftragsbestätigung.
03. Technische Angaben / Toleranzen
Sämtliche Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Luralux stellt keine Waren her, sondern verkauft weiter. Die Haftung für die technische, statische und physikalische Richtigkeit der Bestellung liegt beim Besteller. Vom Hersteller festgesetzte Toleranzen werden als handelsüblich akzeptiert.
04. Gefahrenübergang / Erfüllungsort
Die Lieferung erfolgt ab Hersteller. Erfüllungsort ist Salzburg. Die Gefahr geht zum frühesten Zeitpunkt (Einlangen am Lieferort, Übergabe an Besteller/Frachtführer, Abholbereitstellung) auf den Besteller über. Bei Anlieferung an eine Baustelle ist die Übergabe an jede dort befugt tätige Person zulässig.
05. Lieferfristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Luralux steht eine Nachfrist von 14 Tagen zu. Verzögerungen, die Luralux nicht zu vertreten hat (z. B. Beschaffungsschwierigkeiten), entbinden von Lieferterminen.
06. Anlieferung
Luralux ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen. Der Abladeplatz muss für LKW leicht und gefahrlos erreichbar sein. Notwendige Abladegeräte sind vom Vertragspartner bereitzustellen.
07. Verpackung
Waren werden grundsätzlich unverpackt geliefert; bei Bestellung auf Mehrwegtransportgestellen sind diese binnen 30 Kalendertagen zurückzustellen, sonst werden Tagesmieten verrechnet.
08. Preise und Zahlung
Alle Preisangaben erfolgen unverbindlich aufgrund der Tagespreise. Der Kaufpreis ist sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig. Luralux ist berechtigt, vor oder nach Annahme des Angebots Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.
09. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Sämtliche noch nicht fälligen Forderungen werden sofort fällig.
10. Vertragsstrafe
Kommt es nach Auftragsbestätigung nicht zur Lieferung bzw. zum Vertragsrücktritt, kann Luralux 15 % der Auftragssumme als pauschalierten Aufwandsersatz fordern; bereits bestellte Ware ist vollständig zu bezahlen.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang. Mängel oder Fehlmengen sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Für Waren von Dritten übernimmt Luralux nur jene Haftung, die der Lieferant gewährt. Glasbruch oder Oberflächenkratzer nach Übergabe sind ausgeschlossen.
12. Haftung
Die Frist für Schadenersatz beträgt sechs Monate ab Kenntnis. Luralux haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Folgeschäden, entgangener Gewinn und Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Schadenersatz ist mit der Höhe des Fakturenbetrags begrenzt.
13. Produkthaftung
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.
14. Eigentumsvorbehalt
Luralux behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Entgeltsforderungen an Luralux ab.
15. Zurückbehaltungsrecht
Luralux steht bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die in den Verfügungsbereich von Luralux gelangen.
16. Gerichtsstand / Rechtswahl
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Auszug; die ausführlichen AGB liegen bei Luralux GmbH auf.